Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") gelten für den Verkauf von Artikeln durch:
PROTREND GmbH
In den Almen 22
67256 Weisenheim am Sand
§ 1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.
PROTREND GmbH (nachfolgend „protrend" oder „Verkäufer") bietet Artikel zum Kauf an - und zwar ausschließlich bewegliche Sachen, jedoch weder Baustoffe noch Bauteile.
2.
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2.1.
Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3.
Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und protrend. Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
4.
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich protrend das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2.
Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,
2.1. die Ware pfleglich zu behandeln,
2.2. einen Zugriff Dritter auf die Ware - z.B. im Falle einer Pfändung - sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von protrend erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen.
2.3.
einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. dieser Bestimmung - ist protrend berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
4.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Er tritt protrend jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührte jedoch verpflichtet er sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
5.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für protrend vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, protrend nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und protrend einig, dass der Kunde an den Verkäufer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für protrend.
6.
protrend verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 3. Widerrufsrecht und –folgen
Deutschen Verbrauchern steht - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
1.
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
PROTREND GmbH
In den Almen 22
D – 67256 Weisenheim am Sand
2.
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
• zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
• die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
3.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) zurückzugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
4.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung im Wert bis zu EUR 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei, wobei diese auf jeden Fall zuvor mit dem Verkäufer abgesprochen werden muss, da unter Umständen eine Abholung vereinbart werden kann. Bitte senden Sie die Ware NICHT unfrei oder mit besonderen Versendungsformen (Express, etc.). Kosten für spezielle, nicht von uns geforderte Versendungsformen (z.B. unfrei!), werden nicht ersetzt.
5.
Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB n.F. und nicht für Verträge, die ausserhalb von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind.
§ 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1.
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Bruttopreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
2.
Alle Preise gelten - wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
2.1.
Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet
2.2.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist protrend berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
3.
Die Zahlung durch den Kunden kann grundsätzlich per Vorabüberweisung, Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung erfolgen. protrend behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben zu den akzeptierten Zahlungsmethoden auf der Seite "Zahlungsarten" innerhalb dieser Homepage oder dieses SHOPS.
4.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von protrend in Zahlungsverzug.
4.1.
Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4.2.
Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; allerdings behält sich protrend vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4.3.
Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, stellt protrend für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr in Rechnung.
4.4.
Werden die Forderungen durch den Kunden nicht bezahlt, behält sich protrend das Recht vor, die Gesamtforderung an ein externes Inkassountemehmen weiterzugeben. Außerdem behält sich der Verkäufer vor, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts zum Schutz vor Intemetkriminalität Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der Polizei zu stellen.
5.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch protrend anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.
Der Kunde versichert, bei der Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben sowie im Fall der Vereinbarung des Lastschriftverfahrens die richtigen Kontodaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Daten zu zusätzlichen Kosten kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu erstatten
§ 5. Liefer- und Versandbedingungen
1.
Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht ausnahmsweise etwas anders ausdrücklich vereinbart worden ist, grundsätzlich gegen Vorkasse.
2.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.1.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
3.2.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
3.3.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
4.
Wird mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart, kann dieser jedoch aufgrund höherer Gewalt - z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr - oder infolge ähnlicher Ereignisse - z.B. Streik oder Aussperrung -nicht eingehalten werden, verlängern sich die Fristen angemessen. protrend wird den Kunden in diesen Fällen unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen.
§ 6. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
1.1
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. protrend ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
1.2.
Bei Unternehmern leistet protrend für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
1.3.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden nicht erstattet.
2.
Ist die Nacherfüllung zweimalig fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.
3.
Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, die grundsätzlich keinen Mangel begründen. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschiuss und vor Gefahrübergang entstanden sind.
3.1.
Bei Neuware stellen lagerbedingte Verschmutzungen wie leichter Lagerstaub oder kleinere Rückstände aus z.B. Kunststoffpressen kein Rückgabegrund dar, solange die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigt ist.
Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit protrend nach § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
4.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach Ziff. 3. dieser Bestimmung vollständig ausgeschlossen sind. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit protrend nach § 8 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht. aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
5.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.
Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich an protrend mitzuteilen und diesen bei der etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.
6.1.
Der Kunde hat daher unter anderem die Pflicht, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; er hat die Verpackung aufzubewahren.
6.2.
Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen sowie protrend anzuzeigen.
7.
Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantje für die Beschaffenheit der Waren.
§ 7. Haftung
1.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet protrend uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet protrend uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
2.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet protrend, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
3.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet protrend gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
4.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche.
5.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 8. Schlussbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
2.
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist. soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der Geschäftssitz von protrend.
3.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von protrend. Dieser ist jedoch auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
4.
Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fassung 1.02 PT Stand Januar 2009 - PROTREND GmbH